Zum Hauptinhalt springen

ISAL

AU ab dem ersten Krankheitstag? Was Unternehmen jetzt wissen sollten

Rechtsänderung · Veröffentlicht am 06.10.2026

Die Bundesregierung diskutiert eine Änderung mit spürbaren Folgen für Unternehmen und Beschäftigte: Künftig soll bereits ab dem ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erforderlich sein. Zugleich steht die telefonische Krankschreibung auf dem Prüfstand. Wichtig vorweg: Es handelt sich um einen politischen Vorschlag – nicht um geltendes Recht. Trotzdem sorgt die Diskussion schon jetzt für Fragen in vielen Betrieben. Wir ordnen ein.

Was ist geplant – und wo steht das Verfahren?

Ziel der diskutierten Maßnahmen ist es, Fehlzeiten transparenter zu machen und möglichem Missbrauch entgegenzuwirken. Arbeitgeber sollen mehr Planungssicherheit erhalten, unberechtigte Krankmeldungen sollen erschwert werden. Ob strengere Nachweispflichten tatsächlich zu weniger Krankheitstagen führen, wird von Fachleuten aus Medizin, Wirtschaft und Arbeitswissenschaft allerdings unterschiedlich bewertet. Der Anstoß kam im Juli 2026 aus dem Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD: Beschlossen wurde dort die Absicht, die AU-Pflicht auf den ersten Krankheitstag vorzuziehen, die erst Ende 2023 eingeführte telefonische Krankschreibung abzuschaffen und die unrichtige Ausstellung von Bescheinigungen schärfer zu ahnden. Ein Gesetzentwurf mit konkretem Wortlaut liegt bislang nicht vor, ein Termin für ein mögliches Inkrafttreten ist offen (Stand: Oktober 2026).

Bis zu einer Entscheidung gilt die bisherige Rechtslage unverändert – einschließlich der heutigen Regeln zur Vorlage der AU. Kein Betrieb muss jetzt hektisch umstellen. Wer vorbereitet sein will, kann die Diskussion aber für einen Blick auf die eigenen Abläufe nutzen.

Der wichtigere Hebel: Warum entstehen Krankheitstage überhaupt?

Aus Sicht von Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit greift die Debatte oft zu kurz. Krankheitstage haben viele Ursachen – neben klassischen Infekten unter anderem:

  • körperliche Überlastung und ergonomische Defizite

  • psychische Belastung am Arbeitsplatz

  • ungünstige Arbeitsorganisation und ständiger Zeitdruck

  • Defizite in der Führungskultur

  • fehlende oder nicht gelebte Präventionsmaßnahmen

Wer Fehlzeiten nachhaltig senken will, sollte deshalb nicht allein über Nachweispflichten sprechen, sondern die tatsächlichen Ursachen im eigenen Betrieb analysieren. Genau hier setzen arbeitsmedizinische Betreuung, Arbeitssicherheit und ein wirksames Betriebliches Gesundheitsmanagement an.

Was Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit konkret beitragen

Viele Unternehmen verbinden Arbeitsmedizin nur mit Vorsorgeterminen. Ihr Beitrag ist größer: gesundheitliche Risiken früh erkennen, arbeitsbedingte Erkrankungen vermeiden, Führungskräfte beraten und Beschäftigte gesund im Arbeitsleben halten – etwa bei Wiedereingliederung nach längerer Krankheit. Die Arbeitssicherheit ergänzt das strukturell: Aktuelle Gefährdungsbeurteilungen – ausdrücklich auch der psychischen Belastung –, ergonomische Verbesserungen und eine funktionierende Sicherheitsorganisation vermeiden viele gesundheitliche Belastungen, bevor sie zu Fehltagen werden.

Was käme auf Unternehmen zu, wenn die Regelung kommt?

Sollte die AU-Pflicht ab dem ersten Tag umgesetzt werden, müssten Betriebe vor allem ihre internen Abläufe anpassen:

  • Meldeprozesse überprüfen: Wie und bei wem melden sich Beschäftigte krank, wie wird die AU übermittelt (Stichwort eAU)?

  • Interne Krankmelderegelungen und Arbeitsverträge auf Anpassungsbedarf sichten

  • Beschäftigte rechtzeitig und sachlich informieren

  • Personalabteilung, arbeitsmedizinischen Dienst und Fachkraft für Arbeitssicherheit einbinden

Unabhängig vom Ausgang lohnt es sich, die Diskussion als Anlass zu nehmen, die eigene Präventionsstrategie zu prüfen. Die entscheidende Frage bleibt dieselbe: Warum fallen Beschäftigte aus – und wie lassen sich Erkrankungen möglichst vermeiden?

Fazit

Ob die AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag kommt, bleibt abzuwarten – wir halten Sie in unseren Gesetzes-Updates auf dem Laufenden. Schon heute zeigt die Debatte aber, wie wichtig ein professioneller Umgang mit Gesundheit im Unternehmen geworden ist. Nachhaltige Erfolge entstehen dort, wo Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und Betriebliches Gesundheitsmanagement zusammenwirken: Risiken früh erkennen, Ursachen angehen, wirksam vorbeugen. Als Dienstleister für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit – von Ostwestfalen aus bundesweit tätig – unterstützen wir Unternehmen genau dabei.

Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren