Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV: Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge
Die ArbMedVV kennt drei Arten arbeitsmedizinischer Vorsorge: Pflicht, Angebot und Wunsch. Welche Anlässe dazugehören, was der Arbeitgeber organisieren muss – und warum Vorsorge etwas grundlegend anderes ist als eine Eignungsuntersuchung.